Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltung der AGB
Soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere dem Vertragspartner  bekannt gegebenen AGB. Sofern eine der nachstehenden Verkaufs Liefer und Zahlungsbedingungen durch  anderslautende Rechtssprechungen ungültig werden  sollte,  gilt  als  vereinbart,  dass  die  Rechtsgültigkeit  der  übrigen  Verkaufs Liefer  ‐und  Zahlungsbedingungen  in  ihrer Gesamtheit nicht berührt wird.

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibende und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Aufträge sind erst dann  verbindlich, wenn sie unsererseits und seitens des Auftraggebers bestätigt sind.

3. Preise
Zur Verrechnung kommen die angegebenen Preise laut Kostenvorschlag. Nachträglich vereinbarte Auftragsänderungen werden zu angemessen Preisen in Rechnung gestellt.

4. Fälligkeit
Der Vertragspartner(Kunde) verpflichtet sich den Preis innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungseingang zu bezahlen, und bei Zahlungsverzug anfallende Mahn und Inkassospesen zu ersetzen. Wir sind berechtigt Teilrechnungen auszustellen, wenn die Auftragsleistung in Teilen erbracht wird oder Material vorfinanziert wird.

5. Transportkosten, Verwahrungspflicht
Wir gehen davon aus, dass die Zufahrt bis zur Baustelle mit einem KleinLkw erlaubt sind.
Sollte dies nicht möglich werden zusätzlich erforderliche Transportleistungen gesondert in Rechnung gestellt. r Bescdigungen
und Verluste (dazu gehört auch Diebstahl), die nicht von uns zu vertreten sind, hat der Auftraggeber einzustehen und uns llig schad‐ und klaglos zu halten.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

7. Termine
Die  Überschreitung der von uns genannten Termine bis zu einer Woche gilt jedenfalls als genehmigt.  Anderslautende Fristen müssen seitens des Kunden schriftlich festgelegt werden. Voraussetzungen für den Beginn der Arbeiten durch uns sind die dafür erforderlichen Vorarbeiten. Sollten sich die Vorarbeiten des Auftraggebers vergern, verlängert sich die Frist zur Fertigstellung dementsprechend.

8. Gewährleistung
Es  gelten  die  gesetzlichen  Bestimmungen.  Der  Auftraggeber  hat  zu  beweisen,  dass  der  Mangel  bereits  zum  Zeitpunkt  der Fertigstellung  vorhanden  war.  Gewährleistungen  können  wir  nach  unserer  Wahl  in  Form  von  Verbesserung(Reparatur),  des Austausches der mangelhaften Sache oder der Preisminderung erfüllen. Eine Preisminderung steht nur dann zu, wenn der Mangel nicht behebbar ist.

9. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.

10. Gerichtstand
Bezirksgericht Deutschlandsberg






Michael Kupnik
Aibl 85
A8552 Eibiswald
Tel:  +43 (0)34 66/47010
Mobil: +43 (0) 664/144 96 96