Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGB
Soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Sofern eine der nachstehenden Verkaufs‐ Liefer‐ und Zahlungsbedingungen durch anderslautende Rechtssprechungen ungültig werden sollte, gilt als vereinbart, dass die Rechtsgültigkeit der übrigen Verkaufs‐ Liefer ‐und Zahlungsbedingungen in ihrer Gesamtheit nicht berührt wird.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibende und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Aufträge sind erst dann verbindlich, wenn sie unsererseits und seitens des Auftraggebers bestätigt sind.
3. Preise
Zur Verrechnung kommen die angegebenen Preise laut Kostenvorschlag. Nachträglich vereinbarte Auftragsänderungen werden zu angemessen Preisen in Rechnung gestellt.
4. Fälligkeit
Der Vertragspartner(Kunde) verpflichtet sich den Preis innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungseingang zu bezahlen, und bei Zahlungsverzug anfallende Mahn‐ und Inkassospesen zu ersetzen. Wir sind berechtigt Teilrechnungen auszustellen, wenn die Auftragsleistung in Teilen erbracht wird oder Material vorfinanziert wird.
5. Transportkosten, Verwahrungspflicht
Wir gehen davon aus, dass die Zufahrt bis zur Baustelle mit einem Klein‐Lkw erlaubt sind.
Sollte dies nicht möglich werden zusätzlich erforderliche Transportleistungen gesondert in Rechnung gestellt. Für Beschädigungen
und Verluste (dazu gehört auch Diebstahl), die nicht von uns zu vertreten sind, hat der Auftraggeber einzustehen und uns völlig schad‐ und klaglos zu halten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Termine
Die Überschreitung der von uns genannten Termine bis zu einer Woche gilt jedenfalls als genehmigt. Anderslautende Fristen müssen seitens des Kunden schriftlich festgelegt werden. Voraussetzungen für den Beginn der Arbeiten durch uns sind die dafür erforderlichen Vorarbeiten. Sollten sich die Vorarbeiten des Auftraggebers verzögern, verlängert sich die Frist zur Fertigstellung dementsprechend.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war. Gewährleistungen können wir nach unserer Wahl in Form von Verbesserung(Reparatur), des Austausches der mangelhaften Sache oder der Preisminderung erfüllen. Eine Preisminderung steht nur dann zu, wenn der Mangel nicht behebbar ist.
9. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
10. Gerichtstand
Bezirksgericht Deutschlandsberg
Michael Kupnik
Aibl 85
A‐8552 Eibiswald
Tel: +43 (0)34 66/47010
Mobil: +43 (0) 664/144 96 96